Ausstellung und Veröffentlichung
Das Goethe-Institut behält sich vor eine Ausstellung der Vorschläge (Gewinner oder nicht) unter Angabe der Herkunft und der Urheberschaft zu veranstalten. Das Goethe-Institut behält sich außerdem vor die eingereichten Arbeiten auch in Druckform oder in digitaler Form zu veröffentlichen. Die Urheber*innen aller Einreichungen räumen dem Goethe-Institut das Recht zur Ausstellung und Veröffentlichung ihrer Projektvorschläge ein, wobei die Urheber*innen diese auch weiterhin auf eigene Kosten ausstellen oder veröffentlichen dürfen.
Recht am geistigen Eigentum
Die Autor*innen und Co-Autor*innen behalten das geistige Eigentum an den eingereichten Werken (Urheberschaft, Originalität des Werks und vollständige Ausübung der gemäß diesen Bedingungen gewährten Rechte).
Datenschutz
Das Goethe-Institut beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Art. 5 der Ley Orgánica (Organgesetz) 15/1999 vom 13. Dezember 1999 über den Schutz personenbezogener Daten können die von den Teilnehmer*innen bereitgestellten Daten in eine automatisierte Datei unter der Verantwortung des Goethe-Instituts aufgenommen werden, um die Kommunikation zu erleichtern und einen Informationsaustausch mit allen Personen und Einrichtungen, deren Zuständigkeiten und Funktionen in der Organisation des Auswahlverfahrens zusammenhängen, zu ermöglichen.
Für andere Zwecke werden keine Daten an Dritte weitergegeben.
Teilnehmer*innen können jederzeit Auskunft über die beim Goethe-Institut gespeicherten Daten verlangen. Die Teilnehmer*innn können ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch ausüben, indem sie sich an diese Institutionen wenden.
Schlussbestimmung
Mit der Einreichung eines Projektvorschlags werden diese Regeln und die Entscheidung des Auswahlausschusses uneingeschränkt akzeptiert.