1. An wen richten sich die Veranstaltungen?
Das Projekt richtet sich an Drittstaatsangehörige in Deutschland und kurz vor Einreise nach Deutschland. Du kannst dich anmelden, wenn du Drittstaatsangehörige/r bist und eine dieser Optionen auf dich zutrifft. Studierende gehören nicht zur Zielgruppe.
- Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit von mindestens einem Jahr ODER seit über 18 Monaten mit einem der folgenden Aufenthaltszwecke – unter „Anmerkungen“ auf dem Aufenthaltstitel ersichtlich: §§ 16a Abs. 1, 16a Abs. 3, 16d, 17 Abs. 1, 18a, 18b, 19c Abs. 1-3, 20, 21, 28, 29 oder 30 Aufenthaltsgesetz
- Blaue Karte EU mit Aufenthaltszweck nach §§ 18b Abs. 2? oder 18g Aufenthaltsgesetz
- Visumsantrag ODER D-Visum mit einem der oben genannten Aufenthaltszwecke (NICHT?für ein Studium, Sprachkurs, Praktikum oder Au-Pair-Programm)
- Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz)
2. Warum muss ich meine Aufenthaltserlaubnis/mein Visum/meinen Visumsantrag/meine blaue Karte EU vorzeigen?
Das Projekt wird vom Asyl- Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) kofinanziert, deswegen benötigen wir diese Nachweise für die Dokumentation des Projekts. Damit wir kostenlose Veranstaltungen für neuzuwandernde Drittstaatsangehörige anbieten können, ist es wichtig, dass wir von allen Teilnehmenden an unseren Veranstaltungen die Nachweise bekommen.
3. Was passiert mit meinen Daten?
Deine Daten werden nur zu Dokumentationszwecken gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Detaillierte Informationen findest du in den Informationen zur DSGVO.
4. Kann ich an mehreren Veranstaltungen teilnehmen?
Ja. Wenn sich mehr Personen zu einer Veranstaltung anmelden, als es Plätze gibt, werden die Plätze vorrangig an diejenigen vergeben, die bisher an keiner Veranstaltung teilgenommen haben.