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FAQ VERANSTALTUNGEN WILLKOMMEN IN DEUTSCHLAND

1. An wen richten sich die Veranstaltungen?

Das Projekt richtet sich an Drittstaatsangehörige in Deutschland und kurz vor Einreise nach Deutschland.  Geflüchtete gehören nicht zur Zielgruppe. Du kannst dich anmelden, wenn du Drittstaatsangehörige/r bist und eine dieser Optionen auf dich zutrifft: 

- Du hast ein Visum für die Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte (§ 20 Aufenthaltsgesetz) oder zum Zweck der Suche nach einem Ausbildungsplatz zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung (§ 17 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz) ODER einen Visumsantrag.

- Du hast eine Aufenthaltserlaubnis, die mindestens ein Jahr gültig ist, oder du hast eine Aufenthaltserlaubnis seit über 18 Monaten (es ist keine Aufenthaltserlaubnis zwecks Absolvierung eines Studiums, Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme, eines Freiwilligendienstes, zu Forschungszwecken oder nach § 24 Aufenthaltsgesetz).

· Du hast eine Blaue Karte EU

2. Warum muss ich meine Aufenthaltserlaubnis/mein Visum/meinen Visumsantrag/meine blaue Karte EU vorzeigen?

Das Projekt wird vom Asyl- Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) kofinanziert, deswegen benötigen wir diese Nachweise für die Dokumentation des Projekts. Damit wir kostenlose Veranstaltungen für neuzuwandernde Drittstaatsangehörige anbieten können, ist es wichtig, dass wir von allen Teilnehmenden an unseren Veranstaltungen die Nachweise bekommen.

3. Was passiert mit meinen Daten?

Deine Daten werden nur zu Dokumentationszwecken gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Detaillierte Informationen findest du in den Informationen zur DSGVO.

4. Kann ich an mehreren Veranstaltungen teilnehmen?

Ja. Wenn sich mehr Personen zu einer Veranstaltung anmelden, als es Plätze gibt, werden die Plätze vorrangig an diejenigen vergeben, die bisher an keiner Veranstaltung teilgenommen haben.

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